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BGH, 25.09.1985 - 2 StR 524/85 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Berechnung der Blutalkoholkonzentration - Schuldunfähigkeit bei einem alkoholgewohnten Täter
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
Auszug aus BGH, 25.09.1985 - 2 StR 524/85
Für die Berechnung der Blutalkoholkonzentration werden weder die weiteren Anknüpfungstatsachen und Ausführungen des Sachverständigen noch eigene Erwägungen mitgeteilt (vgl. BGHSt 12, 311, 314 ff.). - BGH, 16.03.1982 - 1 StR 35/82
Anforderungen an die Urteilserwägungen hinsichtlich der Fähigkeit des Angeklagten …
Auszug aus BGH, 25.09.1985 - 2 StR 524/85
Vor allem aber läßt die Wertung des Landgerichts, der Geschehensablauf biete keinen Anhaltspunkt für die Annahme von Schuldunfähigkeit, die Rechtsprechung außer acht, wonach gerade alkoholgewohnte Täter sich im Rausch noch äußerlich kontrolliert und planvoll verhalten können, obwohl das Hemmungsvermögen bereits nicht mehr vorhanden ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NStZ 1982, 243, 376; 1981, 298; BGH, Urteile vom 17. Mai 1984 - 4 StR 179/84 u. vom 27. Juli 1983 - 3 StR 239/83 und Beschluß vom 11. Oktober 1983 - 4 StR 582/83). - BGH, 11.10.1983 - 4 StR 582/83
Knie des Täters als gefährliches Werkzeug im Sinne des § 223a StGB - Bejahung …
Auszug aus BGH, 25.09.1985 - 2 StR 524/85
Vor allem aber läßt die Wertung des Landgerichts, der Geschehensablauf biete keinen Anhaltspunkt für die Annahme von Schuldunfähigkeit, die Rechtsprechung außer acht, wonach gerade alkoholgewohnte Täter sich im Rausch noch äußerlich kontrolliert und planvoll verhalten können, obwohl das Hemmungsvermögen bereits nicht mehr vorhanden ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NStZ 1982, 243, 376; 1981, 298; BGH, Urteile vom 17. Mai 1984 - 4 StR 179/84 u. vom 27. Juli 1983 - 3 StR 239/83 und Beschluß vom 11. Oktober 1983 - 4 StR 582/83). - BGH, 27.07.1983 - 3 StR 239/83
Verurteilung wegen Vollrausches - Anforderungen an Feststellungen zur …
Auszug aus BGH, 25.09.1985 - 2 StR 524/85
Vor allem aber läßt die Wertung des Landgerichts, der Geschehensablauf biete keinen Anhaltspunkt für die Annahme von Schuldunfähigkeit, die Rechtsprechung außer acht, wonach gerade alkoholgewohnte Täter sich im Rausch noch äußerlich kontrolliert und planvoll verhalten können, obwohl das Hemmungsvermögen bereits nicht mehr vorhanden ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NStZ 1982, 243, 376; 1981, 298; BGH, Urteile vom 17. Mai 1984 - 4 StR 179/84 u. vom 27. Juli 1983 - 3 StR 239/83 und Beschluß vom 11. Oktober 1983 - 4 StR 582/83). - BGH, 17.05.1984 - 4 StR 179/84
Verneinung der Schuldunfähigkeit wegen Alkohols aufgrund des äußeren …
Auszug aus BGH, 25.09.1985 - 2 StR 524/85
Vor allem aber läßt die Wertung des Landgerichts, der Geschehensablauf biete keinen Anhaltspunkt für die Annahme von Schuldunfähigkeit, die Rechtsprechung außer acht, wonach gerade alkoholgewohnte Täter sich im Rausch noch äußerlich kontrolliert und planvoll verhalten können, obwohl das Hemmungsvermögen bereits nicht mehr vorhanden ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NStZ 1982, 243, 376; 1981, 298; BGH, Urteile vom 17. Mai 1984 - 4 StR 179/84 u. vom 27. Juli 1983 - 3 StR 239/83 und Beschluß vom 11. Oktober 1983 - 4 StR 582/83).
- BGH, 06.02.1987 - 2 StR 630/86
Herabsetzung des Hemmungsvermögens bei Alkoholgewöhnung des Täters
Gerade erfahrene alkoholgewöhnte Täter verhalten sich auch im Rausch meist noch motorisch kontrolliert und äußerlich geordnet, obwohl ihr Hemmungsvermögen womöglich schon fortgefallen oder erheblich beeinträchtigt ist (BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 1986 - 4 StR 643/86; vom 21. Februar 1986 - 2 StR 733/85; vom 25. September 1985 - 2 StR 524/85; vom 10. September 1985 - 4 StR 481/85; BGH NStZ 1982, 243, 376; 1984, 408; BGH Strafverteidiger 1984, 463; 1982, 566).